Double-Opt-In ist ein zweistufiges Bestätigungsverfahren. Nach einer Anmeldung bestätigt eine Person ihre Angabe über einen weiteren Schritt, häufig einen Link per E-Mail. Damit lässt sich unter anderem prüfen, ob sie auf die angegebene E-Mail-Adresse zugreifen kann.
Wie Double-Opt-In in der Praxis funktioniert
Der erste Schritt erfasst den Wunsch und den vorgesehenen Zweck. Der zweite dokumentiert die Bestätigung. Für die Nachvollziehbarkeit sind der konkrete Text und die zugehörigen Zeitpunkte wichtig. Einwilligung, Kontaktkanal und Empfänger müssen zum tatsächlichen Ablauf passen.
Praxisbeispiel
Ein Interessent bestellt einen Newsletter zur Modernisierung seines Hauses. Erst nach Bestätigung erhält er die regelmäßigen Nachrichten. Eine separate Angebotsanfrage sollte dabei nicht stillschweigend als Newsletter-Anmeldung behandelt werden.
Worauf Sie achten sollten
Double-Opt-In ist kein pauschaler Nachweis für jede beliebige Werbenutzung. Die Bestätigung einer E-Mail-Adresse ersetzt insbesondere keine automatisch passende Erlaubnis für Telefonwerbung oder die Weitergabe an beliebige Anbieter. Prüfen Sie den konkreten Anwendungsfall.
FAQ
Bestätigt Double-Opt-In automatisch die Kaufabsicht?
Nein. Es dokumentiert den vorgesehenen Bestätigungsschritt, aber keinen Kaufwunsch und keine technische Eignung eines Projekts. Für vertriebsreife Anfragen sind zusätzliche, passende Qualifikationsmerkmale erforderlich.
Verwandte Begriffe
Einwilligung in der Vertriebspraxis
Im Beitrag über die Qualifikation von BU-Anfragen erfahren Sie, warum eine bestätigte E-Mail-Adresse und die Einwilligung in einen Werbeanruf getrennt betrachtet werden müssen.