ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.     Geltungsbereich

  • Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Deutsch Marketing GmbH (im Folgenden kurz „Deutsch Marketing“) und dem Vertragspartner für alle Geschäfte, die auf welche Art auch immer – sei es unter Anwesenden oder auf sonstigem Wege, insbesondere über die Webauftritte der DEUTSCH MARKETING sowie dessen verbundenen Unternehmen   – getätigt werden.
  • Insbesondere sind dies die Rechte und Pflichten von DEUTSCH MARKETING im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Plattform, welche Produktanbieter und Interessenten zusammenführt. DEUTSCH MARKETING ist in keinem Fall Anbieter von Produkten und agiert auch nicht als Makler oder Zwischenhändler von jeglichen durch den Vertragspartner oder von Dritter angebotenen Produkten.
  • Diese AGB gelten ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Mit der Abgabe einer Buchung erklärt sich der Vertragspartner mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und ist an sie gebunden. Diese AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen zum Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

2.     Kundenkreis

  • Wir bieten unsere Leistungen und erbringen unsere Dienstleistungen ausschließlich an Vertragspartner, deren Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Österreich, Schweiz oder Deutschland liegt.
  • Vertragspartner im Sinn dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer. Die Abgrenzung zwischen Verbraucher und Unternehmen wird im Sinn des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) vorgenommen, insbesondere sind natürliche oder juristische Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, Unternehmer im Sinne dieser AGB. Der Vertragspartner bestätigt, Unternehmer zu sein.

3.     Leistungsgegenstand

  • Sämtliche Angebote von DEUTSCH MARKETING sind unverbindlich; insbesondere stellt die Präsentation der Dienstleistungen auf den Webauftritten oder an sonstiger Stelle kein bindendes Angebot von DEUTSCH MARKETING dar; sie gelten lediglich als Aufforderung, ein Angebot zu legen. Die Annahme (oder ggfalls Nicht-Annahme) erfolgt jeweils von DEUTSCH MARKETING. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen nimmt der Vertragspartner in Kauf. Der exakte Umfang des Leistungegenstandes von DEUTSCH MARKETING ergibt sich aus der Auftragserteilung. Der Vertragspartner ist verpflichtet, DEUTSCH MARKETING Zugang zu den notwendigen Informationen zu gewähren, soweit dies für die Erbringung der beauftragten Dienstleistungen notwendig ist.
  • Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich und schriftlich untersagt, ist DEUTSCH MARKETING berechtigt, alle Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen des Vertragspartners im Zuge der Interessentengewinnung (bspw als „Branding“ bei Online-Plattform) unentgeltlich zu benutzen. Der Vertragspartner erteilt DEUTSCH MARKETING mit Auftragserteilung alle dazu notwendigen umfassenden Nutzungs- und Lizenzrechte zeitlich unbeschränkt bis auf Widerruf, jedenfalls aber für den Zeitraum des Vertragsverhältnisses.
  • Im Verhältnis zum Vertragspartner stellt DEUTSCH MARKETING daher im Wesentlichen eine Online-Plattform zur Gewinnung von Interessentenanfragen zur Verfügung. DEUTSCH MARKETING sorgt sich um die technische Verfügbarkeit der Plattform, ein bestimmter Qualitätsstandard der Leistungen oder der Interessentenanfragen wird nicht vereinbart. Eine Exklusivität an den gewonnenen Interessentenanfragen ist – sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart – ebenfalls nicht einzuhalten. Leistungsstörungen oder nicht gegebene Verfügbarkeit der Online-Plattform aufgrund höherer Gewalt hat DEUTSCH MARKETING nicht zu vertreten. Der Vertragspartner kann aus diesem Grund keine Minderung seiner Leistungspflicht reklamieren.
  • DEUTSCH MARKETING erhebt die vom Interessenten angegebenen Stamm- und Kommunikationsdaten sowie dessen Angaben und übermittelt diese – sofern nicht in der Einzelvereinbarung abweichendes vereinbart – ungeprüft an den Die weitere Korrespondenz mit den Interessenten führt der Vertragspartner. Der Vertragspartner sichert zu, diese Daten nur zur eigenen Kontaktaufnahme hinsichtlich einer eigenen Angebotslegung und in weiterer Folge, soweit notwendig, zur Abwicklung des Vertrages zu verarbeiten.
  • Die Produkte, für welche die Interessenten sensibilisiert werden sollen, werden vom Vertragspartner  Die gesammelten Daten werden dem Vertragspartner nach dem vereinbarten Kostenmodell übergeben.

3.6.   Mindestinhalt einer Interessentenanfrage

Der Vertragspartner und DEUTSCH MARKETING kommen überein, dass als Interessentenanfrage ein Gesamtdatensatz einer natürlichen Person (im Folgenden „Interessent“) bestehend von Nachname, PLZ, Mailadresse und Telefonnummer besteht. Die Hinzufügung weiterer Datenfelder ist zulässig, bedarf aber einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.7.   Zugang und Annahme

Ein Interessentenanfrage / ein Datensatz gilt ebenso wie jede elektronische Erklärung als beim Vertragspartner zugegangen, wenn dieser sie unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann. Der Vertragspartner bestätigt die Richtigkeit der angegebenen E-Mail-Adresse und die ordnungsgemäße Funktionalität des von ihm zur Verfügung gestellten elektronischen Übermittlungsweges. Eine nicht gegebene Funktionalität befreit den Vertragspartner nicht von seiner Zahlungspflicht, DEUTSCH MARKETING ist in diesem Fall weiterhin berechtigt, Interessentenanfragen an den Vertragspartner zu liefern. Jegliche Interessentenanfragen werden gegebenenfalls von DEUTSCH MARKETING in einer Queue gespeichert und dem Vertragspartner nachträglich übermittelt.

Eine gesonderte Abnahme- oder Annahmeerklärung des Vertragspartners ist nicht notwendig. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Datenverlustes und der zufälligen Verschlechterung auf den Vertragspartner über. Enthält der Interessentenanfrage zudem die definierten Inhalte (3.6.) oder darüber hinausgehende vereinbarte Inhalte, zählt er als generiert und zugegangen

3.8.   Stornobedingungen 

Bei Vorliegen folgender Gründe ist eine Stornierung / Reklamation der Interessentenanfrage durch den Vertragspartner zulässig:

  1. Der Interessent hat keine gültige Rufnummer angegeben.
  2. Der Interessent war zum Zeitpunkt der Interessentengewinnung minderjährig.

Die Stornierung / Reklamation aus anderen Gründen ist – sofern nicht in der Einzelvereinbarung abweichendes vereinbart – nicht zulässig. Insbesondere – aber nicht ausschließlich – aus folgenden Gründe wird eine Stornierung nicht akzeptiert:

  1. Der Interessent konnte unter einer gültigen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse vom Vertragspartner – auch mehrfach – nicht erreicht werden.
  2. Der Interessent hat für ein weiteres Produkt mit den gleichen Kundendaten angefragt.
  3. Der Interessent lebte zum Zeitpunkt der Interessentengewinnung nicht in Deutschland oder Österreich.
  4. Der Interessent hat trotz der Dateneingabe kein Interesse an dem angebotenen Produkt.
  5. Der Interessent hat die Dateneingabe nicht persönlich gestellt.

Jede Stornoanfrage muss zudem spätestens bis 14 Werktagen nach Zugang der Daten (iSd Punktes 3.7) erfolgen, spätere Anfragen sind unzulässig und werden nicht anerkannt. DEUTSCH MARKETING behält sich das Recht vor, die Anfragen und Reklamationen zu überprüfen.

Entspricht eine Stornoanfrage oder Reklamation keinem der oben angeführten Stornierungsgründe, zahlt der Vertragspartner eine Stornogebühr in der Höhe von 5,00 (exkl. allfälliger Steuern) je nicht zu stornierender Interessentenanfrage. Diese Stornogebühr wird unabhängig von einem Verschulden und Schaden fällig und unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Darüberhinausgehende Forderungen, insb. Regress- und Schadenersatzansprüche, können seitens DEUTSCH MARKETING geltend gemacht werden.

4.     Preise und Zahlungsmodalitäten

  • Die Vereinbarung des Entgeltes erfolgt gesondert im Einzelfall. Die angebotenen Preise sind dabei Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich zudem exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Tätigkeiten im Bereich der Interessentengewinnung erbringt DEUTSCH MARKETING grundsätzlich gegen Vorkasse / Prepayment. Kommen die Parteien betreffend die zu liefernde Menge, der Interessentenanfragen, bezüglich -preis, sowie den Lieferzeitraum überein, sind die sich daraus ergebenden Kaufpreise sofort nach Erhalt der entsprechenden Rechnung fällig und – mit den von DEUTSCH MARKETING zur Verfügung gestellten Bezahlungsoptionen – sofort zu begleichen. Nach Ablauf des Kampagnenzeitraumes wird bei Nichterreichen der Menge der Interessentenanfragen die darauf fallende Differenz der zu liefernden Interessentenanfragen nachgeliefert, bis die bestellte Anzahl erreicht wird. Dies darf jedoch einen Zeitraum von 4 Wochen nicht überschreiten. Kann in diesem Zeitraum die bestellte Menge jedoch nicht geliefert werden, werden die Kosten der darauf anfallenden Differenz aliquot an den Vertragspartner Rücküberwiesen. Übersteigt die Anzahl der gelieferten Interessentenanfragen die vereinbarte Menge, wird das dafür anfallende Entgelt am Ende des Kampagnenzeitraumes zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.
  • DEUTSCH MARKETING ist berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte zu berechnen.
  • Bei Verzug des Vertragspartners werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachter Kosten außergerichtlicher, auch Inkasso- und anwaltlicher Mahntätigkeit und gerichtlicher Natur, auf die bisher aufgelaufenen Zinsen, erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Bestehen seitens des Vertragspartners gegen DEUTSCH MARKETING mehrere Verpflichtungen, erfolgt die Anrechnung der eingehenden Zahlungen in der oben genannten Weise auf jene Rückstände, die am längsten unberichtigt aushaften. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. Zahlt der Vertragspartner die geschuldete Summe nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, so hat DEUTSCH MARKETING das Recht vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz statt Erfüllung zu verlangen.

 

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen zu tragen.
  • Während der Laufzeit des Vertrags und für weitere sechs (6) Monate muss der Vertragspartner die Aufzeichnungen aufbewahren, die zur Überprüfung der Beträge erforderlich sind.
  • DEUTSCH MARKETING hat das Recht, unter Einhaltung einer mindestens 15 (fünfzehn)-tägigen Ankündigungsfrist, die Geschäftsbücher- und Aufzeichnungen des Vertragspartners auf eigene Kosten einzusehen, um die in den gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Berichten oder Erklärungen ausgewiesenen Zahlen und die von dem Vertragspartner geschuldeten und/oder den Vertragspartner in Rechnung gestellten Beträge zu überprüfen. Diese Geschäftsbücher- und Aufzeichnungen werden während der üblichen Geschäftszeiten des Vertragspartners und an dem Ort zur Einsicht zur Verfügung gestellt, an dem diese Aufzeichnungen im üblichen Geschäftsgang aufbewahrt werden.

5.     Laufzeit und Kündigung

  • Die Laufzeit jedes Vertrages haben die Parteien gesondert in der Vereinbarung zur Interessentengewinnung vereinbart.
  • Ist eine bestimmte Laufzeit vereinbart worden, hat eine Kündigung schriftlich (E-Mail ist ausreichend) bis spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit zu erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag um den in der Vereinbarung zur Interessentengewinnung genannten Zeitraum und die dort genannten Konditionen. Ist keine Angabe in der Auftragserteilung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit um 12 Kalendermonate unter analoger Fortschreibung der vereinbarten Konditionen (Preis, Menge der Interessentenanfragen). Das Recht, die Vertragsverlängerung zu verhindern, besteht frühestens nach der Hälfte der vereinbarten Laufzeit oder – bei Verlängerungen – der Hälfte des Zeitraums, um den verlängert wurde.
  • Ist eine unbestimmte Laufzeit vereinbart worden, kann die Vereinbarung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.
  • Nach dem Ende der Laufzeit – unabhängig, ob durch Zeitablauf, Rücktritt oder Kündigung – sind die Parteien im gleichen Ausmaß an die Bestimmungen der Schad- und Klagloshaltung, Haftungsbeschränkung, höhere Gewalt, geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Datenschutz, Gerichtsstand und anwendbares Recht gebunden.

6.     Rücktritt vom Vertrag

  • Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären:
  1. Wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen worden ist.
  2. Wenn der andere Vertragspartner Handlungen gesetzt hat, um dem Vertragspartner in betrügerischer Absicht Schaden zuzufügen, insbesondere wenn er mit anderen Unternehmern nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbs verstoßende Abreden getroffen hat, oder unmittelbar oder mittelbar Organen des Vertragspartners, die mit dem Abschluss oder mit der Durchführung des Vertrags befasst sind, den guten Sitten widersprechende Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile unmittelbar angedroht oder zugefügt hat.

 

  • DEUTSCH MARKETING ist weiters zum Rücktritt weiters berechtigt:
  1. Wenn der Vertragspartner mit der Gesamtleistung oder Teilleistungen bzw Gesamtzahlungen oder Teilzahlungen in Verzug ist und nach Mahnung die vertragsgemäße Leistung nicht innerhalb einer Nachfrist von 15 Kalendertagen vollständig erbracht wird.
  2. Wenn der Vertragspartner sonstigen Verpflichtungen und Nebenleistungen aus dem Vertrag trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht nachkommt.
  3. Wenn Umstände vorliegen, welche die ordnungsgemäße Erfüllung des Auftrags offensichtlich unmöglich machen, soweit der Vertragspartner diese zu vertreten hat.
  4. Wenn DEUTSCH MARKETING die Änderung einzelner Auftragsbestimmungen oder der Leistung fordert und der Vertragspartner dieser Änderung nicht zustimmt.

 

  • Die Berechtigung zum Rücktritt erlischt 30 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der andere Vertragspartner vom Vorliegen der zum Rücktritt berechtigenden Tatsachen Kenntnis erhalten hat. Der Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich per Einschreiben, an den anderen Vertragspartner zu erklären.
  • Folgen des Rücktritts vom Vertrag:
  1. Sofern noch nicht erfolgt, sind alle vertragsgemäß erbrachten Leistungen zu übernehmen, in Rechnung zu stellen und abzugelten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, unverzüglich alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Geltendmachung der Aus- oder Absonderungsrechte von DEUTSCH MARKETING hinsichtlich sämtlicher Unterlagen, beigestellter Geräte, Materialien und sonstiger Urkunden notwendig und/oder sinnvoll sind.
  2. Die Beendigung dieses Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte der Parteien, die bis dahin entstanden sind und auf die sonstigen Rechtsbehelfe oder Rechte, die den Parteien nach diesem Vertrag oder nach allgemeinem Recht zustehen.
  3. Für den Fall des Vertragsrücktritts nach 6.1.b oder 6.2 hat DEUTSCH MARKETING die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.
  4. Tritt der Vertragspartner, ohne dazu berechtigt zu sein, vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so hat DEUTSCH MARKETING die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, nach Wahl von DEUTSCH MARKETING entweder einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15% des Rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu begehren.

7.     Gewährleistung und Zusicherungen

  • DEUTSCH MARKETING leistet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Gewähr. DEUTSCH MARKETING leistet jedoch nicht Gewähr für eine bestimmte Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Interessenten angegebenen Daten und insbesondere nicht für eine kaufmännische Verwertbarkeit der Interessentenanfrage. Vertragsgegenstand ist lediglich die ungeprüfte Weiterleitung der vom Interessenten angegebenen Daten.

 

  • Jede Partei erklärt und garantiert hiermit gegenüber der anderen Partei, dass
  1. sie über sämtliche Vollmachten und Befugnisse verfügt, diesen Vertrag abzuschließen und sich an alle darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen zu halten und dass dessen Ausführung und Durchführung nicht im Widerspruch zu irgendeiner ihrer vertraglichen, gesetzlichen oder sonstigen Verpflichtung jeglicher Art steht;
  2. dieser Vertrag ihre rechtlichen und verbindlichen Verpflichtungen begründet, die gegen sie gemäß den Bedingungen dieses Vertrags durchsetzbar sind; und
  3. sie befindet sich nicht in Verzug aus einem anderen Vertrag, dessen Partei sie bereits ist oder werden könnte und kein Gerichts-, Schieds-, Verwaltungs-, Abwicklungs- oder Liquidationsverfahren anhängig ist, bevorsteht oder droht, welches sich nachteilig auf ihre Fähigkeit, diesen Vertrag abzuschließen und ihren Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen, auswirken könnte.
  • Jede Partei gewährleistet, dass sie ordentliche und ausreichende Titel, Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse erworben hat und weiterhin haben wird, die gemäß dieseses Vertrags und für seine Erfüllung erforderlich sind und stellt weiterhin sicher, dass sie während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags keine Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt oder unterlässt, die dazu führen könnten, dass solche Lizenzen, Genehmigungen, Zustimmungen und/oder Befugnisse gekündigt, widerrufen, nichtig und/oder anfechtbar werden.
  • DEUTSCH MARKETING gewährt dem Vertragspartner keine Rechte oder Lizenzen zu irgendwelchen Handlungen abseits der vereinbarten Rechte und Pflichten, insbesondere keine Eigentums- und Bereitstellungsrechte und kein Recht, die Marke oder Kennzeichen der DEUTSCH MARKETING zu benutzen.

8.     Haftungsbeschränkung

  • DEUTSCH MARKETING ist um größtmögliche Sorgfalt hinsichtlich Sicherheit sowie Viren- und sonstigem Befall durch schädliche Software seiner Systeme bemüht und trifft diesbezüglich geeignete Maßnahmen. Die Sicherung des gesamten IT-Systems des Vertragspartners und das Setzen von geeigneten Abwehrmaßnahmen obliegen ausschließlich dem Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  • Generell aber beschränken sich Schadenersatzansprüche auf Schäden, die von DEUTSCH MARKETING vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Diese Haftungsbeschränkung gilt darüber hinaus auch im Falle einfach grober Fahrlässigkeit.

 

  • Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Sollte diese Haftungsbegrenzung nicht zulässig sein, gilt für Fälle leichter Fahrlässigkeit eine Begrenzung der Haftung mit dem Netto-Auftragswert pro Jahr.
  • Unter keinen Umständen haftet DEUTSCH MARKETING gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Weise, ungeachtet der Haftungsgrundlage, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder irgendeiner anderen Grundlage, für jeglichen Gewinnverlust oder direkte, indirekte, zufällige, resultierende, spezielle, bestrafende oder exemplarische Schäden, die sich aus dem Gegenstand dieses Vertrags ergeben. Die Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn die andere Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde, einschließlich aber nicht beschränkt auf Umsatzeinbußen, erwartete Gewinne oder entgangene Geschäfte und selbst dann, wenn der Schaden nicht vernünftigerweise vorhersehbar war.
  • Unter keinen Umständen haftet DEUTSCH MARKETING für Pflichtverletzungen, die im Rahmen der Verträge auftreten, die DEUTSCH MARKETING vermittelt hat und bei denen DEUTSCH MARKETING keine Vertragspartei ist. Unter keinen Umständen haftet DEUTSCH MARKETING für Schäden, die durch Dienste, Unternehmen oder Personen verursacht werden, die DEUTSCH MARKETING dem Vertragspartner vorgestellt hat. Unter keinen Umständen haftet DEUTSCH MARKETING gegenüber dem Vertragspartner oder einer dritten Partei (einschließlich aber nicht abschließend die durch die Marketingmaßnahmen dem Vertragspartner gewonnenen Interessenten) für Folgeschäden, indirekte, besondere, Straf- oder Nebenschäden oder entgangene Gewinne des Vertragspartners oder ihres Rechtsnachfolgers (einschließlich aber nicht abschließend, Ansprüche wegen des Verlusts des Firmenwerts, des Nutzens der oder des Vertrauens in die im Rahmen dieses Vertrags erbrachten Leistungen, Arbeitsunterbrechung oder der Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte), die sich aus der Verletzung oder Nichteinhaltung einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung, einer Vertragsverletzung, einer falschen Darstellung, Fahrlässigkeit, Gefährdungshaftung, aus unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen, ergeben.

 

  • Der Haftungsausschluss gilt weiters nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und nicht für DEUTSCH MARKETING zurechenbaren Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verlust des Lebens des Vertragspartners. Gänzlich ausgeschlossen sind ebenfalls alle Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz von Aufwendungsersatz und mittelbaren Schäden.
  • DEUTSCH MARKETING haftet nur für eigene Inhalte auf ihrem Webauftritt. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Websites ermöglicht wird, ist DEUTSCH MARKETING für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. DEUTSCH MARKETING macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern DEUTSCH MARKETING Kenntnisse von rechtswidrigen Inhalten auf externen Websites erhält, wird DEUTSCH MARKETING den Zugang zu diesen Websites unverzüglich sperren.
  • Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von DEUTSCH MARKETING.

9.     Schad- und Klagloshaltung

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, DEUTSCH MARKETING, deren allfällige Muttergesellschaft und ihre jeweiligen Gesellschafter, Geschäftsführer, leitenden Angestellten und Mitarbeiter („Schadlosgehaltene“) von allen Ansprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen, einschließlich aller damit in Zusammenhang anfallenden Rechtskosten, Aufwendungen und Auslagen freizustellen und hiervon schadlos zu halten, die sich aus einer Vertragsverletzung des Vertragspartners, der Ausübung eines Rechts aus diesem Vertrag durch den Vertragspartner, einer Handlung oder Unterlassung des Vertragspartners oder einer anderen Person, für die der Vertragspartner rechtlich verantwortlich ist, ergeben, einschließlich aber nicht abschließend, Schäden, Verluste, Folgeschäden oder sonstige in irgendeiner Weise entstehenden Schäden (einschließlich solcher, die aus oder in Zusammenhang mit jedweder Haftung, einem gerichtlichem Verfahren, einem geltend gemachten Anspruch oder einer sonstigen Klage erwachsen), die aus einer Handlung oder Unterlassung des Vertragspartners oder einer Person, für die der Vertragspartner rechtlich verantwortlich ist, resultieren, unabhängig davon, ob die Schadlos gehaltenen oder einer von ihnen als beklagte Partei in einem solchen Verfahren benannt wurde und unabhängig davon, ob die Schadlos gehaltenen oder einer von ihnen wegen angeblicher Fahrlässigkeit oder anderweitig für Schäden oder Verletzungen von Personen oder Sachen verantwortlich gemacht wird. Die Verpflichtung des Vertragspartners zur Verteidigung und Schad- und Klagloshaltung gemäß diesem Absatz besteht bei einer Beendigung dieses Vertrags, gleich aus welchem Grund, fort und wird durch keine Geschäftsbedingungen dieses oder eines anderen Vertrags eingeschränkt. DEUTSCH MARKETING kann sich an der Verteidigung gegen alle Ansprüche beteiligen, bei denen er keine Verteidigung und Kontrolle übernimmt und der Vertragspartner wird keine dieser Ansprüche ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DEUTSCH MARKETING erfüllen.

10.  Höhere Gewalt

  • Die Parteien sind nicht haftbar oder verantwortlich für die Nichterfüllung, Leistungsunfähigkeit oder eine Verzögerung aufgrund eines oder mehrerer sogenannter Fälle „höherer Gewalt“ wie Feuer, Erdbeben, Sturm, Naturkatastrophen, Streik, Arbeitsunruhen, zivile Unruhen, Pandemien, Regierungshandlungen, jedes Gesetz, jede Handlung einer Gewerkschaft oder Vereinigung, die eine Partei oder die Branche, in der die Partei tätig ist, betrifft, Verzögerung bei der Lieferung von Material oder Vorräten, Terroranschläge, Sabotageakte, usw.

11.  Geistiges Eigentum

  • Alle Materialien, insbesondere Daten, Software, Dokumente, Zeichen, Marken, Symbole und geistige Eigentumsrechte, einschließlich aber nicht abschließend Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, Gebrauchsmuster, Industriedesigns (nachstehend als IP bezeichnet), die der Vertragspartner von DEUTSCH MARKETING oder im Auftrag von DEUTSCH MARKETING erhält, bleiben das alleinige und ausschließliche Eigentum von DEUTSCH MARKETING.

12.  Vertraulichkeit

  • Beide Parteien vereinbaren hiermit, dass keine der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber offenbaren. Diese Bestimmung gilt für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Beendigung dieses Vertrags fort.

13.  Datenschutz

13.1.Datenschutzerklärung 

Den Informationspflichten gem nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften ist DEUTSCH MARKETING durch die jederzeit abrufbare Datenschutzerklärung auf ihrem Webauftritt nachgekommen. Der Vertragspartner bestätigt mit der Abgabe der Buchung, diese abgerufen und gelesen zu haben.

Die vom Vertragspartner bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name des Ansprechpartners, Anschrift, sonstige Kontaktinformationen, Bankverbindung) werden von DEUTSCH MARKETING zum Zwecke der Vertragsabwicklung gespeichert und elektronisch verarbeitet werden. Eine Weitergabe zur Zahlungsabwicklung und/oder Zustellung kann notwendig sein. Der Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- oder Geschäftsadresse dem DEUTSCH MARKETING bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

13.2.Verarbeitung personenbezogener Daten 

Die Parteien erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Datenschutzgesetze, insbesonde in Übereinstimmung mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Im Speziellen richten sich die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten nach den nachfolgenden Bestimmungen: 

  1. Zweckbindung und Verfügungsmacht 

Der Vertragspartner beauftragt DEUTSCH MARKETING, Interessentenanfragen im von ihm vorgegebenen Umfang (sofern keine gesonderte Vereinbarung, gibt der Vertragspartner den Mindestumfang gemäß Punkt 3.7. vor) zu erheben und an den Vertragspartner zu übermitteln. DEUTSCH MARKETING stellt die personenbezogenen Daten der Interessenten nach deren dem Vertragspartner über den jeweils vom Vertragspartner vorgegeben Weg (vgl oben 3.7) zur Verfügung. Andere Verarbeitungen dieser personenbezogenen Daten oder anderer gewonnener Informationen durch DEUTSCH MARKETING bleiben davon unberührt.

Die Verfügungsmacht über die personenbezogenen Daten der Interessenten, deren Anfragen beim Vertragspartner landen, liegt allein beim Vertragspartner. Der Vertragspartner ist diesbezüglich alleiniger datenschutzrechtlicher Verantwortlicher und wird daher auch die datenschutzrechtlichen Betroffenrechte der Interessenten wahrnehmen, jedenfalls aber DEUTSCH MARKETING bei Verstößen gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen analog des Punktes 9 schad- und klaglos halten.

DEUTSCH MARKETING jedenfalls ergreift die die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Vertragspartner die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DS-GVO innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Vertragspartner alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an DEUTSCH MARKETING gerichtet, hat diese den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen. Ebenso unterstützt DEUTSCH MARKETING den Vertragspartner bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.

  1. Informationspflichten, Wahrnehmung der Betroffenenrechte und Bearbeitung Data Breach

Für sämtliche Datenverarbeitungen, bei welchen einer der Vertragsparteien alleiniger Verantwortlicher ist, werden die datenschutzrechtlichen Pflichten von dieser Vertragspartei wahrgenommen. In einem solchen Fall ergreift die jeweils andere Vertragspartei die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Verantwortliche die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DS-GVO innerhalb der gesetzlichen Fristen erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an die falsche Vertragspartei gerichtet, hat diese den Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen. Ebenso unterstützt die jeweils andere Vertragspartei den Verantwortlichen bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten.

Sollten Datenverarbeitungen durchgeführt werden, für die eine gemeinsame Verantwortlichkeit bestehen sollte, gilt Folgendes:

Die Erfüllung der Informationspflichten gegenüber dem Interessenten gem. Art 13 und 14 DS-GVO wird primär vom Vertragspartner wahrgenommen. DEUTSCH MARKETING hat dem Interessenten im Zuge der Erhebung die Informationen in der – auf jeder Webseite von DEUTSCH MARKETING veröffentlichten – Datenschutzerklärung zukommen lassen. Die Preisgabe weiterer Informationen an den Interessenten obliegt dem Vertragspartner. Die Erfüllung der Betroffenenrechte der Interessenten wird ebenfalls primär vom Vertragspartner wahrgenommen und dieser analog zu oben von DEUTSCH MARKETING unterstützt.

Im Falle einer Meldepflicht von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen wird diese Meldung ebenfalls vom Vertragspartner vorgenommen, es sei denn der Data Breach wurde von DEUTSCH MARKETING verursacht. Die jeweils potenziell meldepflichtige Vertragspartei ist auch verpflichtet, zuvor das Vorliegen der Meldepflicht zu prüfen. Die Vertragsparteien unterstützen sich wechselseitig bei der Wahrnehmung obiger Meldungen an die Aufsichtsbehörde und/oder betroffenen Personen im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Informationen.

Eine allenfalls notwendige Datenschutz-Folgeabschätzung wird vom Vertragspartner vorgenommen. Diese hat sämtliche technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit einschließlich der in Art 35 Absatz 7 DS-GVO genannten Inhalte zu umfassen. DEUTSCH MARKETING unterstützt den Vertragspartner bei jeglicher Datenschutz-Folgeabschätzung oder aufsichtsrechtlicher Konsultation, der sich der Vertragspartner gesetzlich in Bezug auf die Datenverarbeitungstätigkeiten und die personenbezogenen Daten unterziehen muss. Die Prüfung der Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung obliegt ebenfalls dem Vertragspartner. 

  1. Technische und Organisatorische Maßnahmen

Zur Durchführung der Aufgaben bedienen sich die Vertragsparteien der jeweils eigenen Infrastruktur. DEUTSCH MARKETING erklärt rechtsverbindlich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DS-GVO ergriffen zu haben. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Maßnahmen um Maßnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei sind der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke sowie das Risiko der Verarbeitung zu berücksichtigen. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es DEUTSCH MARKETING gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

Die Vertragsparteien kommen überein, den behördlichen Entscheidungen im Hinblick auf Sicherheitsmaßnahmen zu folgen und sich weiters wechselseitig unverzüglich zu informieren, wenn ein unbefugter Zugriff zu personenbezogenen Daten entdeckt oder vermutet wird.

  1. Ort der Datenverarbeitung

Alle Datenverarbeitungstätigkeiten werden grundsätzlich innerhalb der EU bzw. des EWR durchgeführt.

14.    Schlussbestimmungen

  • DEUTSCH MARKETING kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners übertragen. Der Vertragspartner darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder einem anderen Rechtsverhältnis mit DEUTSCH MARKETING nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DEUTSCH MARKETING abtreten, untervergeben oder übertragen.
  •  Jegliche Mitteilung oder andere Kommunikation an den Vertragspartner, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen zulässig oder erforderlich ist, hat schriftlich und durch persönliche Zustellung, per Fax oder per E-Mail unter Verwendung der von DEUTSCH MARKETING dem Vertragspartner genannten Anschrift zu erfolgen.
  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen sind vorrangig durch rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommen. Dasselbe gilt im Falle von Lücken oder nicht geregelten Angelegenheiten.
  • Diese Geschäftsbedingungen stellen zusammen mit dem Angebot / der Finanzvereinbarung die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzen alle vorherigen oder gleichzeitigen Erklärungen, Verhandlungen, Ansprachen und Vereinbarungen, gleich ob mündlich oder schriftlich.
  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von DEUTSCH MARKETING.
  • Die Auslegung, Deutung und Durchsetzung dieser Geschäftsbedingungen und aller Verträge, die zwischen DEUTSCH MARKETING und dem Vertragspartner geschlossen werden, erfolgt in jeder Hinsicht in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Österreich, unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und Regeln oder Prinzipien, die die Anwendbarkeit des Rechts eines anderen Staats begründen könnten und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
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